Schnupperflüge mit meinen UL-Flugzeugen in Beilrode
- Achtung: Leider führe ich ab 2009 keine Gästeflüge mehr durch. Alte Gutscheine verlieren mit Jahresende ihr Gültigkeit.
- Ziel
- Um allen Interessierten einen Einblick in unsere Fliegerei zu ermöglichen, biete ich wie auch andere erfahrene Piloten Schnupperflüge für Gäste mit doppelsitzigen Ultraleichtflugzeugen ab dem Flugplatz Beilrode an. Meine Gesamtflugerfahrung liegt bereits deutlich über 1000 Stunden. Der Fluggast kann zwischen gewichtskraftgesteuerten Trikes und aerodynamisch gesteuertem Flugzeug wählen. Gästeflüge mit dem Gleitschirm kann ich jedoch nicht anbieten, da ich hierfür keine Berechtigung habe.
- Kosten
- Für einen 20 bis 25 minütigen Schnupperflug berechne ich EUR 50,-- als Selbstkostenerstattungspreis. Wenn wir länger fliegen, wird es preisgünstiger. So kostet eine ganze Stunde EUR 115,--. Einwohner der an den Flugplatz unmittelbar angrenzenden Orte (Beilrode, Zwethau, Kreischau) erhalten einen Rabatt von EUR 5,--. Das Flugziel kann zwischen Pilot und Passagier abgestimmt werden, so ist ein Flug über das eigene Haus stehts sehr interessant. Wer will, kann gerne seine Foto- oder Videoausrüstung mit an Bord nehmen.
- Wenn der Fluggast Angst hat?
- Manche Passagiere haben vor dem Flug etwas Angst. Das ist durchaus normal. Wer nicht weiß, wie er sich in der Luft fühlen wird, kann es trotzdem versuchen. Mein Grundsatz bei Gästeflügen ist, nur bei optimalen Wetterbedingungen zu fliegen. Dann ist das Gefühl für den Passagier viel sicherer. Bei Thermik, mehr Wind usw. kann man auch sicher fliegen, aber das Gefühl beim Fliegen ist deutlich unruhiger und das vermeide ich bei Passagieren. Wenn der Passagier nach dem Start dennoch sich nicht wohl fühlt, drehen wir sofort um zur Landung und dann kostet der Flug auch nichts. Nur ein schönes Erlebnis soll bezahlt werden.
- Geschenkgutscheine
- Wie wäre es mit einem Flug als Geschenk? Gerne verkaufe ich auch hübsch gestaltete und als Geschenk sehr beliebte Gutscheine für UL-Flüge beliebiger Dauer. Die derzeit ausgegebenen Gutscheine sind gültig bis zum 31.12.2008. Eine Erstattung ist nicht möglich.
- Haftung
- Die Haftung für Gästeflüge ergibt sich aus § 46 LuftVG [Haftungshöchstbeträge]
- Als Pilot habe ich eine Passagierhaftpflichtversicherung, die in Deutschland eine Deckungssumme von EUR 600.000,-- aufweist, abgeschlossen. Damit ist die gesetzliche Haftung abgedeckt. Voraussetzung zu einem Gästeflug ist der Abschluß einer Erklärung seitens der Passagiers, daß dieser auf Haftungsansprüche, die über diese Deckung hinausgehen, ausdrücklich verzichtet. Den Text dieser Erklärung gibt es hier.
- Mindestalter
- Ein gesetzliches Mindesalter für Passagiere gibt es nicht mehr. Damit können Eltern und Pilot individuell entscheiden, ob ein Kind schon für einen Flug alt genug ist. Das kann von Kind zu Kind sehr unterschiedlich sein. Ein gesetzlicher Vertreter muß dem Flug jedoch ausdrücklich zustimmen und die Haftungsbegrenzungserklärung unterschreiben.
Und hier gibt es ein Foto meines doppelsitzigen Trike , oder wir fliegen mit meinem geschlossenen ultraleichten "Reiseflugzeug" Typ C 42 . Da gehts fast schon zu, wie in der allgemeinen Luftfahrt, wie man bei einem Blick ins Cockpit sieht (aufgenommen am 23.01.2000).
Bei Interesse rufen Sie mich bitte an: 034224 40307
Letzte Änderung: Samstag, 20. Dezember 2008
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